Abkürzungsverzeichnis › a.d.Bs.
Was bedeutet a.d.Bs.?
a.d.Bs.
a.d.Bs. steht für „„aus dem Besitz““.
Bedeutung von a.d.Bs.
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„aus dem Besitz“
Fachbegriffa.d.Bs. bezeichnet „„aus dem Besitz““. Für die richtige Einordnung ist der Sachzusammenhang entscheidend, weil identische Kürzel in unterschiedlichen Fachgebieten andere Bedeutungen haben können.
Beispiel: Beispiel: „„aus dem Besitz“ (a.d.Bs.)“ führt die Kurzform eindeutig ein.
Verwendung und Schreibweise
Schreibweise
Schreibweise: a.d.Bs..
Im Kontext
Bei der ersten Nennung empfiehlt sich „„aus dem Besitz“ (a.d.Bs.)“; anschließend genügt a.d.Bs., sofern die Zuordnung eindeutig bleibt.
Beispiel
Beispiel: „„aus dem Besitz“ (a.d.Bs.)“ führt die Kurzform eindeutig ein.
Nicht verwechseln
a.d.Bs. kann weitere Bedeutungen haben; Kontext mitprüfen.