Abkürzungsverzeichnis › Abs.
Was bedeutet Abs.?
Abs.
Abs. steht für „Absatz“.
Bedeutung von Abs.
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Absatz
Recht & VerwaltungAbs. steht für „Absatz“ und wird besonders beim Zitieren von Gesetzen, Verordnungen und anderen gegliederten Vorschriften verwendet. Ein Absatz ist eine Untergliederung innerhalb eines Paragraphen oder Artikels.
Beispiel: Beispiel: „Siehe Art. 8 Abs. 2 der Verordnung.“
Verwendung und Schreibweise
Schreibweise
Abs. wird mit Punkt geschrieben; die Mehrzahl kann je nach Zitierweise ebenfalls als Abs. erscheinen.
Im Kontext
Die Abkürzung ermöglicht präzise Fundstellen in Rechts- und Verwaltungstexten.
Beispiel
Beispiel: „Siehe Art. 8 Abs. 2 der Verordnung.“
Nicht verwechseln
Nicht mit „Abschnitt“ verwechseln; dafür wird häufig „Abschn.“ verwendet.