Abkürzungsverzeichnis › Abs.
Was bedeutet Abs.?

Abs.

Abs. steht für „Absatz“.

Nachschlageeintrag Premium

Bedeutung von Abs.

1

Absatz

Recht & Verwaltung

Abs. steht für „Absatz“ und wird besonders beim Zitieren von Gesetzen, Verordnungen und anderen gegliederten Vorschriften verwendet. Ein Absatz ist eine Untergliederung innerhalb eines Paragraphen oder Artikels.

Beispiel: Beispiel: „Siehe Art. 8 Abs. 2 der Verordnung.“

Verwendung und Schreibweise

Schreibweise

Abs. wird mit Punkt geschrieben; die Mehrzahl kann je nach Zitierweise ebenfalls als Abs. erscheinen.

Im Kontext

Die Abkürzung ermöglicht präzise Fundstellen in Rechts- und Verwaltungstexten.

Beispiel

Beispiel: „Siehe Art. 8 Abs. 2 der Verordnung.“

Nicht verwechseln

Nicht mit „Abschnitt“ verwechseln; dafür wird häufig „Abschn.“ verwendet.