AbfG
AbfG steht für „Abfallgesetz“.
Bedeutung von AbfG
Abfallgesetz
UmweltrechtAbfG bezeichnet historisch das deutsche Abfallgesetz. Es gehörte zur früheren Entwicklung des deutschen Abfallrechts und wurde 1996 durch das Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz abgelöst. Die Kurzform ist daher heute vor allem für ältere Rechtsstände und historische Fundstellen relevant.
Beispiel: Ein Urteil aus einem älteren Rechtsstand kann noch Vorschriften des AbfG zitieren.
Verwendung und Schreibweise
Schreibweise
AbfG ist eine historische Gesetzesabkürzung und sollte bei aktuellen Rechtsfragen nicht ohne Prüfung des geltenden Rechts verwendet werden.
Im Kontext
Ein Urteil aus einem älteren Rechtsstand kann noch Vorschriften des AbfG zitieren.
Beispiel
Ein Urteil aus einem älteren Rechtsstand kann noch Vorschriften des AbfG zitieren.
Nicht verwechseln
Nicht mit dem heute geltenden Kreislaufwirtschaftsgesetz gleichsetzen; die Abkürzung bezeichnet einen früheren Rechtsstand.