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Was bedeutet AbfG?

AbfG

AbfG steht für „Abfallgesetz“.

Nachschlageeintrag Premium

Bedeutung von AbfG

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Abfallgesetz

Umweltrecht

AbfG bezeichnet historisch das deutsche Abfallgesetz. Es gehörte zur früheren Entwicklung des deutschen Abfallrechts und wurde 1996 durch das Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz abgelöst. Die Kurzform ist daher heute vor allem für ältere Rechtsstände und historische Fundstellen relevant.

Beispiel: Ein Urteil aus einem älteren Rechtsstand kann noch Vorschriften des AbfG zitieren.

Verwendung und Schreibweise

Schreibweise

AbfG ist eine historische Gesetzesabkürzung und sollte bei aktuellen Rechtsfragen nicht ohne Prüfung des geltenden Rechts verwendet werden.

Im Kontext

Ein Urteil aus einem älteren Rechtsstand kann noch Vorschriften des AbfG zitieren.

Beispiel

Ein Urteil aus einem älteren Rechtsstand kann noch Vorschriften des AbfG zitieren.

Nicht verwechseln

Nicht mit dem heute geltenden Kreislaufwirtschaftsgesetz gleichsetzen; die Abkürzung bezeichnet einen früheren Rechtsstand.