Abkürzungsverzeichnis AbbauG
Was bedeutet AbbauG?

AbbauG

AbbauG steht für „Gesetz über den Abbau der Wohnungszwangswirtschaft und über ein soziales Miet- und Wohnrecht“.

Nachschlageeintrag Premium

Bedeutung von AbbauG

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Gesetz über den Abbau der Wohnungszwangswirtschaft und über ein soziales Miet- und Wohnrecht

Recht & Geschichte

AbbauG ist die Kurzbezeichnung eines historischen deutschen Gesetzes über den Abbau der Wohnungszwangswirtschaft und ein soziales Miet- und Wohnrecht. Die Abkürzung begegnet deshalb vor allem in älterer mietrechtlicher Literatur, historischen Gesetzesfundstellen und Rechtsprechung.

Beispiel: Ein älterer mietrechtlicher Kommentar kann eine Vorschrift des AbbauG als historische Rechtsgrundlage zitieren.

Verwendung und Schreibweise

Schreibweise

AbbauG wird als Gesetzesabkürzung ohne Punkte geschrieben.

Im Kontext

Ein älterer mietrechtlicher Kommentar kann eine Vorschrift des AbbauG als historische Rechtsgrundlage zitieren.

Beispiel

Ein älterer mietrechtlicher Kommentar kann eine Vorschrift des AbbauG als historische Rechtsgrundlage zitieren.

Nicht verwechseln

Nicht als allgemeine Abkürzung für irgendein „Abbaugesetz“ interpretieren; gemeint ist eine konkrete historische Gesetzesbezeichnung.