AbbauG
AbbauG steht für „Gesetz über den Abbau der Wohnungszwangswirtschaft und über ein soziales Miet- und Wohnrecht“.
Bedeutung von AbbauG
Gesetz über den Abbau der Wohnungszwangswirtschaft und über ein soziales Miet- und Wohnrecht
Recht & GeschichteAbbauG ist die Kurzbezeichnung eines historischen deutschen Gesetzes über den Abbau der Wohnungszwangswirtschaft und ein soziales Miet- und Wohnrecht. Die Abkürzung begegnet deshalb vor allem in älterer mietrechtlicher Literatur, historischen Gesetzesfundstellen und Rechtsprechung.
Beispiel: Ein älterer mietrechtlicher Kommentar kann eine Vorschrift des AbbauG als historische Rechtsgrundlage zitieren.
Verwendung und Schreibweise
Schreibweise
AbbauG wird als Gesetzesabkürzung ohne Punkte geschrieben.
Im Kontext
Ein älterer mietrechtlicher Kommentar kann eine Vorschrift des AbbauG als historische Rechtsgrundlage zitieren.
Beispiel
Ein älterer mietrechtlicher Kommentar kann eine Vorschrift des AbbauG als historische Rechtsgrundlage zitieren.
Nicht verwechseln
Nicht als allgemeine Abkürzung für irgendein „Abbaugesetz“ interpretieren; gemeint ist eine konkrete historische Gesetzesbezeichnung.