AbA
AbA steht für „„außerbetrieblicher Arbeitsplatz/außerbetriebliche Arbeitsplätze““.
Bedeutung von AbA
„außerbetrieblicher Arbeitsplatz/außerbetriebliche Arbeitsplätze“
Fachbegriff & AbkürzungDie Abkürzung AbA wird im vorhandenen abkuerzung.net-Bestand mit „„außerbetrieblicher Arbeitsplatz/außerbetriebliche Arbeitsplätze““ aufgelöst. Entscheidend für eine belastbare Zuordnung ist der Sachzusammenhang der Fundstelle: Kurze Kürzel können in anderen Fachgebieten dieselbe Buchstabenfolge mit einer anderen Bedeutung verwenden.
Beispiel: Beispiel für die eindeutige Einführung: „„außerbetrieblicher Arbeitsplatz/außerbetriebliche Arbeitsplätze“ (AbA)“.
Verwendung und Schreibweise
Schreibweise
Die im Bestand geführte Schreibweise lautet „AbA“.
Im Kontext
Für allgemein verständliche Texte empfiehlt sich bei der ersten Nennung die Form „„außerbetrieblicher Arbeitsplatz/außerbetriebliche Arbeitsplätze“ (AbA)“. Danach kann die Kurzform verwendet werden, sofern ihre Bedeutung eindeutig bleibt.
Beispiel
Beispiel für die eindeutige Einführung: „„außerbetrieblicher Arbeitsplatz/außerbetriebliche Arbeitsplätze“ (AbA)“.
Nicht verwechseln
Die Zeichenfolge AbA sollte nicht allein aufgrund ihrer Schreibweise aufgelöst werden. Bei abweichendem Themengebiet ist zu prüfen, ob eine andere Bedeutung gemeint ist.