AABG
AABG steht für „„Arzneimittelausgaben-Begrenzungsgesetz““.
Bedeutung von AABG
„Arzneimittelausgaben-Begrenzungsgesetz“
AllgemeinAABG bezeichnet „„Arzneimittelausgaben-Begrenzungsgesetz““. Für die richtige Einordnung ist der konkrete Sachzusammenhang entscheidend, weil identische oder ähnliche Kürzel in unterschiedlichen Fachgebieten andere Bedeutungen haben können.
Beispiel: Beispiel: „„Arzneimittelausgaben-Begrenzungsgesetz“ (AABG)“ führt die Kurzform eindeutig ein.
Verwendung und Schreibweise
Schreibweise
Schreibweise: AABG.
Im Kontext
Bei der ersten Nennung kann „„Arzneimittelausgaben-Begrenzungsgesetz“ (AABG)“ ausgeschrieben werden. Danach genügt AABG, sofern die Bedeutung für die Lesenden eindeutig bleibt.
Beispiel
Beispiel: „„Arzneimittelausgaben-Begrenzungsgesetz“ (AABG)“ führt die Kurzform eindeutig ein.
Nicht verwechseln
AABG kann weitere Bedeutungen haben; bei einer isolierten Nennung sollte deshalb der Kontext mitgeprüft werden.