Abkürzungsverzeichnis a.a.
Was bedeutet a.a.?

a.a.

a.a. steht für „„ad acta (lat.: »zu den Akten«)““.

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Bedeutung von a.a.

1

„ad acta (lat.: »zu den Akten«)“

Fachbegriff

a.a. bezeichnet „„ad acta (lat.: »zu den Akten«)““. Für die richtige Einordnung ist der Sachzusammenhang entscheidend, weil identische Kürzel in unterschiedlichen Fachgebieten andere Bedeutungen haben können.

Beispiel: Beispiel: „„ad acta (lat.: »zu den Akten«)“ (a.a.)“ führt die Kurzform eindeutig ein.

Verwendung und Schreibweise

Schreibweise

Schreibweise: a.a..

Im Kontext

Bei der ersten Nennung empfiehlt sich „„ad acta (lat.: »zu den Akten«)“ (a.a.)“; anschließend genügt a.a., sofern die Zuordnung eindeutig bleibt.

Beispiel

Beispiel: „„ad acta (lat.: »zu den Akten«)“ (a.a.)“ führt die Kurzform eindeutig ein.

Nicht verwechseln

a.a. kann weitere Bedeutungen haben; Kontext mitprüfen.