Abkürzungsverzeichnis › a.a.
Was bedeutet a.a.?
a.a.
a.a. steht für „„ad acta (lat.: »zu den Akten«)““.
Bedeutung von a.a.
1
„ad acta (lat.: »zu den Akten«)“
Fachbegriffa.a. bezeichnet „„ad acta (lat.: »zu den Akten«)““. Für die richtige Einordnung ist der Sachzusammenhang entscheidend, weil identische Kürzel in unterschiedlichen Fachgebieten andere Bedeutungen haben können.
Beispiel: Beispiel: „„ad acta (lat.: »zu den Akten«)“ (a.a.)“ führt die Kurzform eindeutig ein.
Verwendung und Schreibweise
Schreibweise
Schreibweise: a.a..
Im Kontext
Bei der ersten Nennung empfiehlt sich „„ad acta (lat.: »zu den Akten«)“ (a.a.)“; anschließend genügt a.a., sofern die Zuordnung eindeutig bleibt.
Beispiel
Beispiel: „„ad acta (lat.: »zu den Akten«)“ (a.a.)“ führt die Kurzform eindeutig ein.
Nicht verwechseln
a.a. kann weitere Bedeutungen haben; Kontext mitprüfen.